„Vernunft …

… ist die Fähigkeit, alles zu prüfen: Erfahrung prüfen wir durch die Tradition, Tradition durch die Bibel, die Bibel durch die Vernunft. Vernunft ohne Glaube neigt zum Zynismus, Glaube ohne Vernunft zum Fanatismus.“

Gerd Theißen

Rechtliche Grundlagen

Der Religionsunterricht ist als einziges Lehrfach im Grundgesetz verankert. Bildungsziele und Gesetzgebung des Landes Niedersachsen garantieren nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch den konfessionellen bzw. konfessionell-kooperativen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (vgl. Art. 4; 7,3 GG; Art. 8). Staat und Religionsgemeinschaft tragen hier gemeinsam Verantwortung.Der Religionsunterricht am Gymnasium am Silberkamp findet in der Sekundarstufe I in der Regel konfessionell-kooperativ statt.

Auftrag des Religionsunterrichts

Der Religionsunterricht ist Teil des schulischen Bildungsauftrages. Er ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Freiheit zu glauben und das Recht zu wissen. Als ordentliches Lehrfach beteiligt er sich an den grundlegenden Erziehungsaufgaben von Schule. Er zielt u. a. auf Persönlichkeitsentwicklung, auf Gestaltungsfähigkeit des eigenen Lebens in sozialer Verantwortung und die Fähigkeit, in der demokratischen Gesellschaft mitzuwirken. Der Religionsunterricht beteiligt sich neben Familie und Kirchengemeinde an der Erschließung der religiösen Dimension des Lebens. Diese stellt einen spezifischen Modus der Weltbegegnung dar und ist als integraler Teil allgemeiner Bildung zu verstehen.

Zum Religionsunterricht in der Sekundarstufe I

Die Inhalte des Religionsunterrichts ergeben sich aus der Verschränkung des christlichen Glaubens mit der biographischen Perspektive der Schülerinnen und Schüler und den komplexen Fragen, die sich angesichts eines Lebens in einer globalisierten und pluralen Welt und Gesellschaft stellen, weswegen auch dem interreligiösen Dialog eine zentrale Stelle im Religionsunterricht zukommt. Biblische Basistexte und verbindliche Grundbegriffe tragen zur Sicherung des kumulativen Kompetenzaufbaus bei.
Der Religionsunterricht findet laut Erlass in der gesamten Sekundarstufe I zweistündig statt. Pro Schulhalbjahr wird eine Klassenarbeit geschrieben; die Gewichtung zwischen schriftlicher und sonstiger Leistung beträgt etwa 30:70.
Weitere Informationen zum Religionsunterricht erhalten Sie auf den Seiten des niedersächsischen Bildungsservers:

Evangelisch: www.nibis.de/nibis.php?menid=3649
Katholisch: www.nibis.de/nibis.php?menid=3651

Zum Religionsunterricht in der Sekundarstufe II

Der Religionsunterricht in der Oberstufe leistet einen fachbezogenen und fachübergreifenden Beitrag zu den Zielen der gymnasialen Oberstufe. Er soll Einsichten in Sinn- und Wertfragen des Lebens vermitteln und zu verantwortlichem Handeln in der Gesellschaft motivieren.
Durch das dialogische Prinzip wird das soziale Lernen sowie der individuelle Prozess der Identitätsfindung gefördert.
Durch hermeneutische Auseinandersetzung mit Texten sowie diskursive Bearbeitung unterschiedlicher Wahrheitsansprüche trägt der Religionsunterricht in der Oberstufe zur allgemeinen Studierfähigkeit bei. Wie schon in der Sekundarstufe I unterstützen biblische Basistexte und verbindliche Grundbegriffe die Sicherung des kumulativen Kompetenzaufbaus.
In der Oberstufe (G9) wird Religion als Prüfungsfach dreistündig über alle vier Semester unterrichtet, als Nicht-Prüfungsfach müssen zwei Semester in einem dreistündigen Kurs belegt werden. Gemäß den Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe werden pro Semester ein bzw. zwei Klausuren geschrieben. Die sonstige Leistung zählt dann 60% bzw. 50%.