Hausaufgaben
GRUNDSÄTZE ZUM UMGANG MIT HAUSAUFGABEN
Die Regelungen zu den Hausaufgaben sind in den Erlassen zur Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 (03.02.04) sowie der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (17.02.05) sowie im
gültigen Bezugserlass (21.07.97) festgelegt.
Folgende Grundsätze gelten zusätzlich am Gymnasium
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Vor allem in den Klassen 5-7 werden die Hausaufgaben rechtzeitig vor dem Ende der Stunde schriftlich an der Tafel gestellt.
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In den Jahrgängen 5-7 führen die Schüler/innen ein Hausaufgabenheft, in das hinein sie die Aufgaben für jedes Fach notieren.
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Die Lehrerin vermerkt die gestellten Aufgaben im Klassenbuch in der dafür vorgeshenen Spalte.
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Hausaufgaben sind Bestandteil der Lehrpläne aller Fächer und werden regelmäßig erteilt.
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Die Anfertigung der Hausaufgaben zählt zu den schulischen Leistungen und geht somit in die Leistungsbewertung ein.
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Hausaufgaben werden grundsätzlich in der Schule kontrolliert und besprochen.
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Nicht angefertigte Hausaufgaben sind nicht erbrachte Leistungen und werden entsprechend bewertet.
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Beim Stellen der Hausaufgaben ist darauf zu achten, dass der im Erlass geregelte zeitliche Rahmen eingehalten wird.
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Bei nachmittäglichem Pflichtunterricht ist beim Stellen der Hausaufgaben Rücksicht zu nehmen.
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dieses gilt auch bei besonderen außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (z.B.:Schüleraustausch; Exkursionen etc.).
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