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Hausaufgaben

GRUNDSÄTZE ZUM UMGANG MIT HAUSAUFGABEN

Die Regelungen zu den Hausaufgaben sind in den Erlassen zur Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 (03.02.04) sowie der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (17.02.05) sowie im
gültigen Bezugserlass (21.07.97) festgelegt.

Folgende Grundsätze gelten zusätzlich am Gymnasium

  • Vor allem in den Klassen 5-7 werden die Hausaufgaben rechtzeitig vor dem Ende der Stunde schriftlich an der Tafel gestellt.
  • In den Jahrgängen 5-7 führen die Schüler/innen ein Hausaufgabenheft, in das hinein sie die Aufgaben für jedes Fach notieren.
  • Die Lehrerin vermerkt die gestellten Aufgaben im Klassenbuch in der dafür vorgeshenen Spalte.
  • Hausaufgaben sind Bestandteil der Lehrpläne aller Fächer und werden regelmäßig erteilt.
  • Die Anfertigung der Hausaufgaben zählt zu den schulischen Leistungen und geht somit in die Leistungsbewertung ein.
  • Hausaufgaben werden grundsätzlich in der Schule kontrolliert und besprochen.
  • Nicht angefertigte Hausaufgaben sind nicht erbrachte Leistungen und werden entsprechend bewertet.
  • Beim Stellen der Hausaufgaben ist darauf zu achten, dass der im Erlass geregelte zeitliche Rahmen eingehalten wird.
  • Bei nachmittäglichem Pflichtunterricht ist beim Stellen der Hausaufgaben Rücksicht zu nehmen.
  • dieses gilt auch bei besonderen außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (z.B.:Schüleraustausch; Exkursionen etc.).

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