Sie sind hier: 

>> Sek I  >> Leistungsbewertung 

  |  

Impressum

  |  

Kontakt

  |

Leistungsbewertung

REGELUNGEN / BESCHLÜSSE ZUR LEISTUNGSBEWERTUNG

Die Regelungen zur Leistungsbewertung sind in den Erlassen zur Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 (03.02.04) sowie der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe
(17.02.2005) sowie den gültigen Bezugserlässen festgelegt.

Folgende Grundsätze gelten zusätzlich am Gymnasium

  • den Anteil der mündlichen und schriftlichen Leistungsbewertung regeln die Fachkonferenzen.
  • der Beschluss dazu wird den Schüler/innen am Anfang des Jahres mitgeteilt.
  • ebenso werden die Schüler/innen über die Anzahl der zu schreibenden Arbeiten und Tests informiert.
  • mindestens viermal im Schuljahr erhalten die Schüler/innen eine Rückmeldung zu ihrem individuellen Leistungsstand, u.z. differenziert nach schriftlichen, mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen.
  • bei der Terminierung schriftlicher Lernkontrollen ist auf außer- unterrichtliche Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen (Schüleraustausch; Skifreizeit etc.).
  • in der Regel schreiben Schüler/innen, die am Tag der Leistungsüber- prüfung fehlen, die Arbeit möglichst bald nach. In Ausnahmefällen kann an die Stelle der Arbeit eine andere schriftliche Leistung treten.
  • nach der Rückgabe der Arbeiten werden die Aufgaben intensiv besprochen. Eine Berichtigung ist anzufertigen.
  • sollte eine Arbeit wegen des schlechten Ausfalls wiederholt werden, muss vor der Wiederholungsarbeit eine hinreichend lange Übungsphase liegen.
  • In jedem Fach sollte mindestens eine Vergleichsarbeit im Jahrgang geschrieben werden, in der ein Teil der Aufgaben identisch ist.

auf Silberkamp.de registrieren
Aktuelle Termine
Kontakt mit der Schule aufnehmen
Zurück zur Startseite