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Leistungsbewertung

REGELUNGEN / BESCHLÜSSE ZUR LEISTUNGSBEWERTUNG

Die Regelungen zur Leistungsbewertung sind in den Erlassen zur Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 (03.02.04) sowie der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe
(17.02.2005) sowie den gültigen Bezugserlässen festgelegt.

Folgende Grundsätze gelten zusätzlich am Gymnasium

  • den Anteil der mündlichen und schriftlichen Leistungsbewertung regeln die Fachkonferenzen.
  • der Beschluss dazu wird den Schüler/innen am Anfang des Jahres mitgeteilt.
  • ebenso werden die Schüler/innen über die Anzahl der zu schreibenden Arbeiten und Tests informiert.
  • mindestens viermal im Schuljahr erhalten die Schüler/innen eine Rückmeldung zu ihrem individuellen Leistungsstand, u.z. differenziert nach schriftlichen, mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen.
  • bei der Terminierung schriftlicher Lernkontrollen ist auf außer- unterrichtliche Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen (Schüleraustausch; Skifreizeit etc.).
  • in der Regel schreiben Schüler/innen, die am Tag der Leistungsüber- prüfung fehlen, die Arbeit möglichst bald nach. In Ausnahmefällen kann an die Stelle der Arbeit eine andere schriftliche Leistung treten.
  • nach der Rückgabe der Arbeiten werden die Aufgaben intensiv besprochen. Eine Berichtigung ist anzufertigen.
  • sollte eine Arbeit wegen des schlechten Ausfalls wiederholt werden, muss vor der Wiederholungsarbeit eine hinreichend lange Übungsphase liegen.
  • In jedem Fach sollte mindestens eine Vergleichsarbeit im Jahrgang geschrieben werden, in der ein Teil der Aufgaben identisch ist.

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