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die Studienfahrten werden durch verpflichtende Arbeitsgemeinschaften vorbereitet
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die Fahrtziele werden durch Aushang öffentlich ausgeschrieben (mit Angabe von Zeitraum,Leistungen,Preis, Schwerpunkte, Begleitpersonen)
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die Schülerinnen und Schüler können die Fahrtziele frei wählen, indem sie sich in Listen, die im Sekretariat ausliegen, eintragen
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die maximale Teilnehmerzahl sollte 30 Personen nicht überschreiten
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Schülerinnen und Schüler aus dem Kurs des fahrenden Lehrers haben Vorrang.
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sollte die Teilnehmerzahl für ein angebotenes Fahrtziel zu gering sein, müssen diese Schülerinnen und Schüler sich nach Absprache umorientieren
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Die Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig über Ziele,Inhalte und Kosten der Fahrten zu informieren
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alle Klassenfahrten sollten nachbereitet werden. Die Erziehungsberechtigten sind über den Verlauf der Fahrt zu informieren.
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Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Fahrten teilnehmen können, nehmen am Unterricht des 12. Jahrganges teil.
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finanzielle Unterstützung für die Studienfahrten ist im Einzelfall möglich. Schülerinnen und Schüler wenden sich vertrauensvoll an die Organisatoren der gewähltn Studienfahrt.
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