Lernmittel für das Schuljahr 2024-25

Diesjährige Rückmeldung zum Vertrag über die Zusatzkosten und die Lernmittel wird über ein neues Zusatzmodul auf Silberweb durchgeführt!

Die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgänge 5-11 können an der Ausleihe von Lernmitteln teilnehmen.

Die Schüler*innen erhalten von den Klassenlehrkräften in Papierform die Informationen zum diesjährigen Ablauf in Bezug auf Zusatzkosten und entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln und einen Antrag auf Kostenreduzierung.

Wir bieten Ihnen wie gewohnt die Teilnahme an unserem Ausleihverfahren für Schulbücher an, mit dem die Erziehungsberechtigte – gegen eine zu entrichtende Leihgebühr – die benötigten Schulbücher für das kommende Schuljahr als Gesamtpaket ausleihen können und so nicht selbst kaufen müssten. Übungsmaterialien und Arbeitshefte sowie Materialien der 2. Fremdsprache sind nicht Bestandteil des Ausleihverfahrens und müssen selbst angeschafft werden.

Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig.

Die Zusatzkosten setzen sich aus den Beiträgen für Fotokopien (10 €), Programmlizenzen/Software (10€), FWU (5€), den Silberplaner ((4€) in Höhe von 29,00€ sowie in den Jahrgängen 5 und 8 noch die Kosten für das Sicherheitstraining (20€) und den Jahrgängen 6 und 8 die Kosten für Präventionsschulung von Smiley e.V. (4€) zusammen.
Für Tablet-Klassen des 11-ten Jahrgangs reduziert sich der Beitrag für Fotokopien (5€).

Das Entrichten der Zusatzkosten ist jedoch für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Um beide Verfahren unkompliziert abwickeln zu können, wurde ein Online-Service entwickelt, den die Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Kind über Silberweb des Kindes (Menüpunkt Schulbuch/Meine Bücher) aufrufen und durchlaufen müssen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie beabsichtigen, alle Bücher zu kaufen. Innerhalb dieses Verfahrens erhalten Sie auch die für Ihr Kind gültige Bücherliste.

Der Online-Service ist ab 02.05.2024 bis zum 31.05.2024 freigeschaltet.

Die Übersicht ist auch am Ende dieser Seite für jede Klassenstufe zu finden.

Der Gesamtbetrag, der sich aus dem Entgelt für die Ausleihe und den Zusatzkosten zusammensetzt, wird per SEPA-Lastschriftverfahren von dem Konto der Erziehungsberechtigten abgebucht. Für die Jahrgänge 6 bis 10 wird der Betrag jährlich eingezogen. Aus diesem Grund muss auch eine rechtsgültige Zustimmung Ihrerseits vorliegen, die über die Plattform Silberweb jedes Jahr (erneut) erteilt wird.
Die Abbuchung wird voraussichtlich ab dem 10.06.2024 durchgeführt.

Im Falle einer Nichtversetzung werden zu viel gebuchte Beträge zurückerstattet.

Falls das Kind/die Familie von der Zahlung der Lernmittelgebühr (in Teilen) befreit sind, bitten wir den Antrag auf Kostenreduzierung in Druckbuchstaben auszufüllen und mit Nachweisen im Sekretariat der Schule bis zum 17.05.2024einzureichen. Wenn kein Anspruch vorliegt, muss das Formular nicht eingereicht werden.

 

Rückmeldung

Rückmeldung:      
Bei vorliegendem Anspruch:
Abgabe des Antrags auf Kostenreduzierung pro Kind mit allen Belegen im Sekretariat
Abgabe 17.05.2024
Rückmeldung über Silberweb-Zugang des jeweiligen Kindes zum Vertrag über die Zusatzkosten und die Lernmittel Rückmeldung über Silberweb 31.05.2024

 

Bei der digitalen Rückmeldung über den Schüler*in-Account müssen Basisdaten wie die Art des gewählten Religionsunterrichts und eine gültige Kontoverbindung angegeben sowie eine der vier Vertragsarten (s.u.) ausgewählt werden.
Falls ein Schüler*in schon jetzt weiß, dass er/sie die Schule verlässt oder ein ganzes Auslandsjahr macht, ist dies ebenfalls zu vermerken.

Eine bebilderte Anleitung der Rückmeldung ist demnächst hier (*Link) zu finden.

 

Lernmittel und Zusatzkosten sowie Lernmittelverträge

Für die Erziehungsberechtigten eines Schülers/Schülerin gilt für alle Jahrgänge:

Es gibt 4 verschiedene Möglichkeiten für die Rückmeldung:

  • Ich nehme ohne Einschränkungen am entgeltlichen Leihverfahren teil und zahle die Zusatzkosten und die Mietgebühren von insgesamt …
  • Ich nehme nicht am entgeltlichen Leihverfahren teil und zahle nur die Zusatzkosten in Höhe von …
  • Ich bin leistungsberechtigt nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch. Damit bin ich von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zu der o. g. Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers). Ich zahle nur die Zusatzkosten von …
  • Ich bin erziehungsberechtigt für mindestens drei schulpflichtige Kinder (Nachweis ist durch entsprechende Schulbescheinigungen zu erbringen) und beantrage eine Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe auf 80%. Ich zahle 80% des Entgelts für die Buchausleihe und die Zusatzkosten in voller Höhe von …

Kostenaufstellung

In der Lernmittelaufstellung eines jeden Jahrgangs gilt folgendes:

  • Die aufgeführten Lernmittel können von unserer Schule nur als „Paket“ gegen Entgelt ausgeliehen werden.
  • Die aktuellen Preise aller Lernmittel sind dort aufgelistet und die Gesamtsumme berechnet.
  • Die Leihgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:
  • Bei Einjahresbänden: 33% des Ladenpreises
  • Bei Mehrjahresbänden: 20% des Ladenpreises
  • * bedeutet: je nach Art des Religionsunterrichtes
    Hinweis für Mehrjahresbände: Ladenpreis kursiv gedruckt

 

Hier sind die Übersichten der Zusatzkosten und der Lernmittel (auch mit Leihgebühren) für die zukünftigen jeweiligen Jahrgänge hinterlegt.
Die Listen können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Übersicht für die Klasse 6
Übersicht für die Klasse 7
Übersicht für die Klasse 8
Übersicht für die Klasse 9
Übersicht für die Klasse 10
Übersicht für die Klasse 11

Die Bücherrückgabe findet in den letzten zwei Wochen des Schuljahres statt. Ein Zeitplan dazu folgt später.

Sollte ein Buch in einem nicht angemessenen Zustand sein, muss der aktuelle Wiederbeschaffungspreis bezahlt werden.

Bei Fragen und Problemen können sich an folgende Mail-Adresse wenden: Lernmittel@silberkamp.de. Bitte geben Sie immer den Namen des Kindes und die zukünftige Klasse des Kindes an, um das es geht.

Für die Qualifikationsphase (12./13. Jg.) findet keine derartige Lehrbuch-Ausleihe statt. Die Übersicht finden Sie ab Juni 2024 hier.